Beim Kauf der nächsten Brille erhalten Sie
Ihre eingezahlten Beiträge der ersten beiden
Jahre komplett zurück!
Beim Kauf der nächsten Brille erhalten Sie Ihre eingezahlten Beiträge der ersten beiden Jahre komplett zurück!
Je 10 € Euro Einkaufswert Ihrer Brille
zahlen Sie 37 Cent pro Monat. Sie kennen
den Einkaufswert Ihrer Lieblingsbrille?
Testen Sie es gleich selbst!
Je 10 € Euro Einkaufswert Ihrer
Brille zahlen Sie 37 Cent pro Monat.
Sie kennen den Einkaufswert Ihrer
Lieblingsbrille?
Testen Sie es gleich selbst!
Wir übernehmen den gesamten Kaufpreis.
Bei Diebstahl der neuesten mit dieser Versicherung bezogenen Brille übernehmen wir die Kosten für eine gleichwertige Ersatzbeschaffung. Bei Diebstahl besteht maximal Anspruch auf Erstattung der versicherten Leistungsstufe, auch wenn der Kaufpreis der Brille darüber liegt.
Wir übernehmen den gesamten Kaufpreis.
Bei Diebstahl der neuesten mit dieser Versicherung bezogenen Brille übernehmen wir die Kosten für eine gleichwertige Ersatzbeschaffung. Bei Diebstahl besteht maximal Anspruch auf Erstattung der versicherten Leistungsstufe, auch wenn der Kaufpreis der Brille darüber liegt.
Bei einer Beschädigung der neuesten mit dieser Versicherung bezogenen Brille übernehmen wir die Kosten für die erforderliche Instandsetzung oder bei Unwirtschaftlichkeit die Kosten für eine gleichwertige Brille. Das erste Leistungsintervall von 24 Monaten beginnt dabei mit Versicherungsbeginn. Die weiteren Intervalle beginnen entsprechend nach Ablauf von 24 Monaten. Sie erhalten als Leistung uns für jede versicherte Person p.a. 7,9% der Prämie zur Deckung der aller anfallenden Reparaturleistungen. Die Auszahlung erfolgt stichtagsbezogen und quartalsweise, unabhängig vom tatsächlichen Bedarf.
Wir übernehmen die Kosten für den Austausch eines zum Ausgleich einer Fehlsichtigkeit dienenden Brillenglases in gleicher Qualität, wenn sich die Sehstärke des betroffenen Auges um mindestens + / – 0,5 Dioptrien im Vergleich zur letzten mit dieser Versicherung bezogenen Brille geändert hat.
Wir übernehmen die Kosten für den Austausch eines zum Ausgleich einer Fehlsichtigkeit dienenden Brillenglases in gleicher Qualität, wenn sich die Sehstärke des betroffenen Auges um mindestens + / – 0,5 Dioptrien im Vergleich zur letzten mit dieser Versicherung bezogenen Brille geändert hat.